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Unterstützung für betroffene Betriebe

>>> aktualisiert am 15.05.2020, 08:00 Uhr <<<

Folgende staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Corona-Krise gibt es aktuell:

Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern hat ein Programm zur finanziellen Soforthilfe für Unternehmen aufgelegt, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Je nach Unternehmensgröße können in einem relativ einfachen Verfahren bis zu 30.000 € Soforthilfe beantragt werden. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro
bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro
bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro
bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogram finden Sie unter folgenden Link:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-0
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de


Bundesregierung

Auch die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Anbei der Link zu den zugehörigen Informationen des Förderprogramms:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank des Unternehmens.


Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit dem Kurzarbeitergeld auch eine wirksame Unterstützungsmöglichkeit für Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise.

Eine Zusammenstellung der aktuellen Informationen zum Download als PDF:
Flyer konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Mit folgenden Link können kommen Sie direkt zur Onlinebeantragung des Kurzarbeitergeldes bei der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Bitte nehmen Sie bei Fragen direkt Kontakt mit dem Arbeitergeberservice der Arbeitsagentur auf.

Falls Sie noch keinen direkten Ansprechpartner haben, können Sie folgende Kontaktdaten nutzen:

E-Mail: Weilheim.142-Arbeitgeber-Service@arbeitsagentur.de
Telefon: 089 233 289 22


IHK

Auch die IHK hält ausführliche Informationen für betroffene Unternehmen bereit: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/


Bundesministerium für Wirtschaft

Förderung für Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. 

Das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine
Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten.

Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten eine Förderung für eine Folgeberatung zur Vertiefung der erarbeiteten Maßnahmen beantragen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums:
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html