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Stornierte Buchungen

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf die kostenlose Stornierung einer Buchung. In den Downloads finden Sie Hinweise und Leitfäden.

Grundsätzlich müssen Sie als Gastgeber folgendes beachten:

  1. Nur der tatsächlich entstandene Schaden kann geltend gemacht werden. D.h. die Rechnung darf erst nach Ablauf des gebuchten Zeitraums gestellt werden. In der Zwischenzeit müssen Sie sich bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermitteln.
  2. Reiseversicherungen verlangen oftmals eine Belegungsbestätigung.
    Diese Bestätigung erhalten Sie in den Toursit-Informationen. Sofern Sie die Unterkunft im Reservierungssystem freigemeldet haben, wird diese Bestätigung ausgestellt. Bitte fordern Sie die Bestätigung direkt nach Eingang der Stornierung an.
  3. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Anzahlung zu verlangen.

Was kann in Rechnung gestellt werden?

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für
die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet,
den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils
bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich
aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen.

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%