zurück zur Startseite

Kurbeitrag

Jeder der Unterkunftsleistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellt muss seine Gäste anmelden. Für die Übernachtungsleistung wird vom Gastgeber Fremdenverkehrsbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag wird vom Gast erhoben und darf daher auch separat auf Rechnungen ausgewiesen werden. Der Gastgeber dient dabei als Mittelsmann. Gäste entrichen den Kurbeitrag direkt beim Gastgeber. Die Gemeinde Rechnet den Kurbeitrag dann anhand der Gästemeldungen mit dem Gastbeber ab.

Die Kur- und Fremdenverkehrsbeitragssatzungen der Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau können Sie unter den aufgeführten Links abrufen.

Eine Übersicht der aktuellen Kurbeiträge finden Sie unter folgendem Link: 
Kurbeitrag (alpenwelt-karwendel.de)

Diesen Link können Sie auch Ihren Gästen zur Verfügung stellen.