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Kurbeitrag

Jeder der Unterkunftsleistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellt muss seine Gäste anmelden. Für die Übernachtungsleistung wird vom Gastgeber Fremdenverkehrsbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag wird vom Gast erhoben und darf daher auch separat auf Rechnungen ausgewiesen werden. Der Gastgeber dient dabei als Mittelsmann. Gäste entrichen den Kurbeitrag direkt beim Gastgeber. Die Gemeinde Rechnet den Kurbeitrag dann anhand der Gästemeldungen mit dem Gastbeber ab.

Die Kur- und Fremdenverkehrsbeitragssatzungen der Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau können Sie unter den aufgeführten Links abrufen.

Eine Übersicht der aktuellen Kurbeiträge finden Sie unter folgendem Link: 
Kurbeitrag (alpenwelt-karwendel.de)

Diesen Link können Sie auch Ihren Gästen zur Verfügung stellen. 

Kurbeiträge seit 2022

Seit dem 1. Mai 2022 gelten in Mittenwald, Krün und Wallgau im jeweiligen Kurbezirk I erstmals die gleichen Kurbeiträge in der Haupt- und Nebensaison.

Begründung zur Erhöhung von 2022

Die Erhöhung des Kurbeitrags ist aus unterschiedlichen Gründen notwendig:

  • Zum einen wurden durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 03.08.2017 Änderungen im Bereich des Vorsteuerabzugs für Kur- und Erholungsorte im Umsatzsteueranwendungserlass vorgenommen. Hierdurch entstehen den Kur- und Erholungsorten erhebliche Mehrausgaben, rückwirkend bis 2018 sowie für die zukünftigen Jahre.
  • Zum anderen wurden die Leistungen der AlpenweltCard (elektronische Gästekarte) in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Nach der Einführung der kostenlosen Nutzung des RVO-Angebots zum 1. Januar 2017 wurde diese schrittweise zunächst auf den Landkreis und anschließend auf das gesamte Streckennetz des RVO ausgeweitet. Zudem konnte der Fahrplan der Linien 9608 und 9618 zwischen Mittenwald, Krün und Wallgau nach und nach erweitert werden und mündet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 in einem ganzjährigen Stundentakt auf der Hauptlinie.

Beim Kurbeitrag handelt es sich um eine Abgabe, die von Personen erhoben wird, die sich zu Kur- und Erholungszwecken in der Gemeinde aufhalten. Dabei wird der Kurbeitrag für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen verwendet. Hierzu gehören zum Beispiel Wanderwege, Kureinrichtungen wie Kurparks und Kurveranstaltungen wie Kurkonzerte. Die Alpenwelt Karwendel verfügt über ein Wanderwegenetz, das allein viele hundert Kilometer lang ist, sowie ein umfangreiches Loipennetz.

Die Instandhaltungs- und Pflegekosten dieser Bereiche sind hoch, so dass auch nach der nun beschlossenen Erhöhung die Einnahmen aus dem Kurbeitrag den entstehenden Aufwand nur in Teilen decken können.


Gültigkeit

Die neuen Kurbeitragssätze gelten auch für alle Buchungen, die vor Bekanntgabe der Erhöhung getätigt wurden, da es sich beim Kurbeitrag um eine Abgabe handelt, die zum Zeitpunkt der Erbringung vom Gast zu entrichten und somit unabhängig vom Buchungszeitpunkt ist.

Die Gemeinden und die Alpenwelt Karwendel bedauern die Kurzfristigkeit der Erhöhung, die aber aufgrund der erheblichen Mehrkosten für die Gemeinden leider nicht anders umzusetzen ist.

Ein Vorteil der Erhöhung ist, dass es in diesem Zuge gelungen ist, die Kurbeiträge in den Kurbezirken I jeweils anzugleichen, wodurch einem langjährigen Wunsch der Gastgeber nach einer Vereinheitlichung der Kurbeiträge in der Alpenwelt Karwendel nachgekommen wird.